Waffengesetz und weitere Informationen

Informationen zu Waffen und Muniton finden Sie auf folgenden Webseiten

Landespolizei Liechtenstein

Kantonspolizei St. Gallen

fedpol

und in der Broschüre Schweizerisches Waffenrecht.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich!

Gesetzesgrundlage

Personen mit Wohnsitz im Ausland und Personen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) benötigen für den Erwerb aller Waffen einen Waffenerwerbsschein und zusätzlich eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- oder Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind.

Erwerb, Besitz, Anbieten, Vermitteln, Übertragung von Waffen, Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition, Tragen von Waffen und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten grundsätzlich verboten: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Türkei


Bei uns vor Ort haben Sie die Möglichkeit, vor dem Kauf einer Waffe die entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen. Ausserdem können Sie eine Vielfalt der Waffen vor dem Kauf ausprobieren.

Sie finden aber auch die Artikel (Waffen, Zubehör, etc.) direkt auf der Webseite unserer Partner und Lieferanten.

Wir können Ihnen fast alle Artikel die in der Schweiz/Liechtenstein erhältlich sind bestellen

Wir regeln für Sie dann den weiteren Verlauf der Bestellung. So können Sie die Artikel bequem bei uns abholen und vor Ort bezahlen.

Partnerwebseiten wären z.B. RUAG AMMOTEC, Outdoor Enterprise SA

Bei Intresse an Waffen die nicht im Shop gelistet sind uns einfach Anschreiben oder sich Telefonisch bei uns melden.